Ihre Fragen – unsere AntwortenAntworten zu den häufig gestellten Fragen

Sollten Sie noch weitere Frage haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung

Rund um den Wechsel

Sie klicken einfach auf die “Stromrechner”-Schaltfläche unserer Webseite und ermitteln unverbindlich Ihren Preis über unseren Tarifrechner. forward-energie übernimmt alle Formalitäten: Wir kündigen Ihren alten Stromvertrag und schalten ohne Unterbrechung der Stromversorgung punktgenau zum Liefertermin auf unsere günstigen Tarife um.
Klar! Sofern Sie einen eigenen Zähler haben. Ist das nicht der Fall, sollten Sie Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung auf einen Wechsel zu den günstigen Tarifen von forward-energie ansprechen.
  • die Nummer Ihres Stromzählers
  • den Stromverbrauch des vergangenen Jahres
  • die Kundennummer bei Ihrem bisherigen Versorger

Diese Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Stromabrechnung. Dann brauchen wir noch Ihre Lieferanschrift und Ihre Bankverbindung zur Abbuchung der monatlichen Abschläge.

Alle Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung entgegengenommen und nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.

Nein. Mit Ihrem Auftrag an forward-energie haben Sie bereits alles erledigt. Wir kündigen Ihren alten Stromvertrag pünktlich zum Liefertermin und übernehmen alle Formalitäten.

Einzige Ausnahme: Wenn Sie aufgrund einer Preisanpassung zu forward-energie wechseln möchten, sollten Sie Ihren Vertrag wegen der kurzen Sonderkündigungsfrist von 14 Tagen selbst kündigen. In diesem Falle teilen Sie uns bitte das Enddatum Ihres Vertrags bei der Bestellung mit.

Ja, Sie können den forward-energie Ökostrom überall in Deutschland bekommen.
Wo denken Sie hin! Wir werden Sie doch nicht dafür belangen, wenn Sie zu uns wechseln.
Das würden wir niemals tun. Sie zahlen Ihren Energiepreis mit den üblichen monatlichen Abschlagszahlungen und nichts weiter. Verbraucherschutzorganisationen warnen vor Angeboten mit Vorauszahlungen oder Paketpreisen. Ähnlich kritisch sollten Sie bei Bonifikationen sein, deren Leistung häufig an deutliche Hürden geknüpft sind, die sich wiederum in den AGB verstecken.
Die forward-energie GmbH ist ein junges, unabhängiges Energieversorgungsunternehmen ohne jede Verflechtung zu den vier Großkonzernen, die lange – und schlecht – die Energiepolitik hierzulande bestimmt haben. Denen wollen wir Paroli bieten. Wir werben nicht mit Billigangeboten oder Bonus-Paketen, die sich gerne als Mogelpackungen erweisen, sondern mit sorgfältig kalkulierten Tarifen und 100% Öko-Strom. Über unsere Partner greifen wir auf mehr als 10 Jahre Prozesserfahrung in der Energiewirtschaft zurück. Mehr erfahren.

Wenn uns Ihre Bestellung bis zum 20. eines Monats vorliegt und bei Ihrem bisherigen Stromvertrag keine längere Vertragsbindung besteht, erhalten Sie Ihren Strom von forward-energie bereits zum übernächsten Monatsersten.

Sie erhalten umgehend nach Ihrer Beauftragung eine schriftliche Vertragsbestätigung. Danach kündigen wir Ihren bisherigen Vertrag und übernehmen die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber. Sobald uns Ihr bisheriger Versorger und der Netzbetreiber Ihren Wechsel bestätigt haben, informieren wir Sie schriftlich und gegebenenfalls per E-Mail über Ihren Lieferbeginn bei forward-energie.

Bei der Umstellung als Ihr neuer Stromversorger sind wir von der Bestätigung Ihres bisherigen Lieferanten als auch von der des Netzbetreibers abhängig. Sobald uns diese Bestätigungen vorliegen, werden wir Sie über den Liefertermin schriftlich informieren. Durch die von der Bundesnetzagentur festgelegten Fristen im Anbieterwechsel kann dies unter Umständen erst wenige Tage vor Ihrem Lieferbeginn geschehen.
Ja! Selbst wenn Ihre verbleibende Vertragslaufzeit zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung noch 6 Monate beträgt, ist ein Wechsel zu forward-energie problemlos möglich. Bei längeren Restlaufzeiten bitten wir Sie, den Anbieterwechsel zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Im Zweifel anrufen: 040 / 303 76 303
Ihr Anbieterwechsel wird von forward-energie mit höchster Priorität behandelt, aber durch die Regelungen auf dem deutschen Energiemarkt sind bestimmte Fristen zu beachten. Daher können wir Sie nicht sofort beliefern, wenn Ihr alter Anbieter eine Preiserhöhung bekannt gibt, sondern erst zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Ihrer Kündigung. Das ist in der Regel der Termin, zu dem die Preiserhöhung durchgeführt wird. Bitte nutzen Sie in diesem Fall Ihr Sonderkündigungsrecht und wechseln Sie zu forward-energie. In unserem Bestellformular, das der Vertriebspartner für Sie bereit hält, haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Eigenkündigung mitzuteilen.
Ja – obwohl wir ihn ebenfalls übermitteln, will man vielleicht auf Nummer sicher gehen. Sie sollten sich den Zählerstand, den Sie uns übermittelt haben, für alle Fälle notieren und auf Anfrage dem alten Anbieter / dem Netzbetreiber.
Beim Anbieter kaufen Sie Ihren Strom, wie bei forward-energie. Der Netzbetreiber sorgt für die Instandhaltung der Stromnetze und übernimmt auch häufig die Zählerstandablesung für eine bestimmte Region.
Nein, durch gesetzliche Vorschriften ist es unmöglich, dass es beim Stromanbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung kommt. Der örtliche Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, die Stromversorgung zu gewährleisten. Während Ihres Anbieterwechsels zu forward-energie kann es daher zu keinem Zeitpunkt zu einem Ausfall Ihrer Stromversorgung kommen.

Zahlung und Abrechnung

Für unseren guten Ökostrom zahlen Sie weiterhin wie gewohnt einen monatlichen Abschlag. Es gibt keine Vorauskasse, keine Kaution und keine sonstigen Kosten in diesen Tarifen.

Die Stromanbieter gehen immer mehr dazu über, bei den Privatkunden und mittleren Gewerbekunden die Energiepreisfixierung von 12 Monaten auf 6 oder 3 Monate zu reduzieren! Viele geben für unbestimmte Zeit keine Energiepreisfixierung mehr ab und wälzen das Teuerungsrisiko vollständig auf Ihre Kunden ab. Vor dem Hintergrund, dass sich die Energiepreise seit Jahren stetig nach oben bewegen und alleine in den letzten 3 Jahren eine durchschnittliche Erhöhung um 3,3 ct/kWh (= 15%) stattgefunden hat, kommt einer Energiepreisfixierung für den Verbraucher eine besondere Bedeutung zu.

Zur Info: bundesweiter Durchschnittspreis im April 2016 = 28,69 ct/kWh (Quelle: wikipedia)

Der Anteil des reinen Energiepreises, also des Stroms, ist garantiert fest. Weitere Bestandteile des abgerechneten Preises sind die gesetzlichen Abgaben und die Netzentgelte für die Durchleitung des Stroms bis zu Ihnen nach Hause. Wenn sich diese Bestandteile erhöhen, kann forward-energie diese Erhöhungen an die Kunden weiter geben und den Preis anpassen. Auf die Abgaben und Netzentgelte hat forward-energie nämlich keinen Einfluss, die werden von uns nur weiter berechnet. Eine Erhöhung dieser Bestandteile trifft dann aber ohnehin jeden Energieversorger.

forward-energie bietet verlässliche Stromversorgung aus reinem Ökostrom durch effiziente Prozesse, eine schlanke Verwaltung und günstigen Einkauf am Strommarkt. Diese Kostenersparnisse geben wir gerne an unsere Kunden weiter. Auf eine zuverlässige und sichere Energieversorgung und unseren qualitätszertifizierten Kundenservice können Sie sich selbstverständlich auch bei günstigen Preisen immer verlassen.

Grundsätzlich aus zwei Komponenten:

  • einer festen Grundgebühr pro Monat für Ihren Stromanschluss (Grundpreis)
  • und dem Verbrauchspreis, auch Arbeitspreis genannt – pro verbrauchter Kilowattstunde Strom

Der Grundpreis enthält wiederum die Grundpreise Ihres Netzbetreibers und seine Messkosten. Der Arbeitspreis enthält die Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgabe für die Gemeinde und die gesetzlichen Abgaben und Umlagen: EEG-Umlage für Erneuerbare Energien, KWK-Umlage zur Förderung der Wärmepumpentechnik und die Stromsteuer. Auf alle Preisbestandteile wird am Ende die Mehrwertsteuer dazu gerechnet.

hr Jahresverbrauch an Strom, den Sie angegeben haben, wird in Abschläge umgerechnet, so dass am Ende des Jahres eine möglichst geringe Differenz entsteht. Für das neue Jahr wird der Abschlag an Ihren tatsächlichen Verbrauch vom Vorjahr angepasst und gegebenenfalls neu festgelegt.
Sie erhalten Ihre Verbrauchsabrechnung wie gewohnt nach 12 Belieferungsmonaten nach vorheriger Zählerablesung. Zur Zählerablesung erhalten Sie von uns eine Aufforderung. Sie können uns den Stand online, telefonisch oder über den Postweg mitteilen. Die Rechnung umfasst die Differenz zwischen den bereits geleisteten Abschlagszahlungen und Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Selbstverständlich zahlen Sie nur das, was Sie auch verbraucht haben. Eventuell zu viel gezahlte Entgelte verrechnen wir mit Ihrem nächsten Abschlag.
Per Mail, wenn wir nichts von Ihnen hören, weil wir so papierlos wie möglich arbeiten wollen. Papierrechnungen per Post erhalten Sie auf Wunsch, für 1,90 € pro Sendung.
forward-energie wird die erste Abschlagszahlung erst nach Lieferbestätigung vornehmen, frühestens jedoch zum 1. Werktag zum Beginn der Stromlieferung.

Alle Preisangaben verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben. Für Sie kommen keine weiteren Kosten hinzu.

Im Strompreis sind folgende Abgaben enthalten: Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Netznutzungsentgelte, EEG-Umlage, § 19 NEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage gem. § 17f EnWG und § 18 Umlage für abschaltbare Lasten.

Selbstverständlich zahlen Sie nur das, was Sie auch verbraucht haben. Zu viel gezahlte Entgelte verrechnen wir mit Ihrem nächsten Abschlag.
Sollte sich durch besondere Umstände eine Kündigung vor Ablauf eines Jahres ergeben, wird Ihr Zählerstand abgelesen und mit den geleisteten Abschlagszahlungen abgeglichen. Eine Differenz wird dann von forward-energie erstattet, bzw. von Ihnen nachgezahlt.
forward-energie wird sich nach Kräften bemühen, Ihnen dauerhaft günstige Preise für Ihre Strombelieferung anbieten zu können. Sollte es dennoch in Ihrem Strom-Tarif zu einer Preisanpassung kommen, werden wir Sie mindestens 6 Wochen vorher schriftlich informieren. Selbstverständlich sind Preiserhöhungen innerhalb der Energiepreisfixierung (mit Ausnahme von Erhöhungen der gesetzlichen Abgaben und Netzentgelten) ausgeschlossen.

Ihr Vertrag läuft einfach weiter, wenn Sie nicht fristgemäß kündigen.

Wir tun viel dafür, dass Sie auch nach den 12 Monaten bei uns bleiben wollen. Sie erhalten eine fortlaufend sichere Versorgung zu kontinuierlich günstigen Preisen und einen freundlichen Kundenservice, der Ihnen bei Fragen gerne zur Seite steht.

Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen vor seinem jeweiligen Ablauf. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

Umzug

Bei einem Umzug endet Ihr Stromvertrag zunächst automatisch mit dem Auszug. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzugstermin mindestens 8 Wochen vorher mit, sowie Ihren Zählerstand zum Auszugsdatum. Nach Ihrem Auszug erhalten Sie von uns eine Abschlussrechnung. Für Ihr neues Zuhause melden Sie sich einfach mit einer Neubestellung wieder bei forward-energie an.
Wenn Sie als Erstbewohner in eine neue Immobilie einziehen und dort zu den günstigen forward-energie-Tarifen beliefert werden möchten, kann dies noch bis zu 6 Wochen nach Ihrem Einzug rückwirkend geschehen. Andernfalls wird Sie der örtliche Grundversorger zunächst übergangsweise in Ihrer neuen Wohnung mit Strom versorgen. Bitte erteilen Sie uns in diesem Fall einen regulären Auftrag zum Anbieterwechsel, den wir gerne für Sie durchführen.
Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, benötigen wir von Ihnen unter anderem das geplante Einzugsdatum sowie die Zählernummer der betreffenden Wohnung. Diese erhalten Sie in der Regel auf Anfrage bei Ihrem zukünftigen Vermieter. Damit können Sie sich über eine Neubestellung bei forward-energie einfach anmelden.

Technische Fragen

Eine Kilowattstunde ist eine Energieeinheit. Damit ist die Menge an Energie gemeint, die bei einer Leistung von 1.000 Watt pro Stunde abgegeben oder aufgenommen wird.
Nein, Sie müssen keinerlei Änderungen an Ihrem Stromanschluss vornehmen. Es ist auch kein Austausch des Zählers erforderlich.
Nein, es kann auf keinen Fall zu einer Unterbrechung Ihrer Stromversorgung kommen. Hierzu gibt es eine gesetzliche Garantie. Selbst wenn es beim Wechsel des Anbieters zu Komplikationen kommt, wird die Stromversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Der örtliche Netzbetreiber, an den forward-energie Nutzungsentgelte abführt, ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung mit Strom zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.
Bei Störungen in der Stromversorgung ist wie bisher Ihr örtlicher Netzbetreiber der Ansprechpartner. Dieser ist verpflichtet, auch weiterhin Störungen zu beheben. forward-energie zahlt für Betrieb und Wartung von Zähler und Stromnetz ein Nutzungsentgelt, die in Ihrem Preis bereits enthalten ist.

Alle personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Stromliefervertrags von Ihnen erhalten, werden streng gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Das bedeutet: Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Betreuung und Beratung Ihres Strombezugs bei uns. forward-energie wird keine Daten an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten.

Nein, diese Abrechnungsmodelle laufen auch zunehmend aus. forward-energie bietet Ihnen ein günstiges Ein-Tarif-Konzept aus 100% Ökostrom.
Unser günstiger Strom fließt wie bisher durch das Stromnetz zu Ihrem Hausanschluss. Dazu werden die bereits bestehenden Leitungen genutzt, für die forward-energie an den Stromnetzbetreiber ein Nutzungsentgelt entrichtet. Diese Gebühren sind in Ihrem Strompreis selbstverständlich bereits enthalten.